Überstundenzuschlag berechnen

Faktor 1,5 heißt: Ihr Stundenlohn plus die Hälfte davon obendrauf. Geben Sie Ihren Stundenlohn ein und sehen Sie den Satz mit Zuschlag, was jede Überstunde bringt und wie die Woche ausfällt.

Mein Stundenlohn beträgt pro Stunde
Vergütet mit
0

Eine Zahl hinein: der Satz, mit dem Ihre Überstunden vergütet werden, und der Zuschlag für sich.

In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Überstundenzuschlag: Ob und wie hoch er ausfällt, regeln Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag — üblich sind 25 %, in Schichtmodellen auch mehr.

Was Faktor 1,5 tatsächlich bedeutet

Die einfachste Formel der Lohnabrechnung: Ihr normaler Stundenlohn plus die Hälfte davon, für jede Stunde, die als Überstunde zählt.

Bei 20,00 € pro Stunde ist die Hälfte 10,00 €. Zusammen bringt eine Überstunde 30,00 € statt 20,00 € — dieselbe Arbeit, 50 % mehr wert. Zehn Überstunden sind 300,00 €, davon 100,00 € reiner Zuschlag, den es bei regulären Stunden nicht gäbe.

Satz mit Faktor 1,5 = Stundenlohn × 1,5 Überstunden-Vergütung = Stundenlohn × 1,5 × Überstunden

Überstundensätze für gängige Stundenlöhne

Der Satz mit Faktor 1,5 und Faktor 2 für jeden Stundenlohn, dazu acht Überstunden. Ihre eigene Zahl gehört in den Rechner oben.

Stundenlohn Der Zuschlag Faktor 1,5 Faktor 2 8 Überstunden
13,00 € +6,50 € 19,50 € 26,00 € 156,00 €
14,00 € +7,00 € 21,00 € 28,00 € 168,00 €
15,00 € +7,50 € 22,50 € 30,00 € 180,00 €
16,00 € +8,00 € 24,00 € 32,00 € 192,00 €
18,00 € +9,00 € 27,00 € 36,00 € 216,00 €
20,00 € +10,00 € 30,00 € 40,00 € 240,00 €
22,00 € +11,00 € 33,00 € 44,00 € 264,00 €
25,00 € +12,50 € 37,50 € 50,00 € 300,00 €
28,00 € +14,00 € 42,00 € 56,00 € 336,00 €
30,00 € +15,00 € 45,00 € 60,00 € 360,00 €
35,00 € +17,50 € 52,50 € 70,00 € 420,00 €
40,00 € +20,00 € 60,00 € 80,00 € 480,00 €

Bruttobeträge vor Steuern. Überstunden werden wie der übrige Lohn versteuert — einen eigenen Steuersatz gibt es nicht; steuerfrei sind nur bestimmte Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge im gesetzlichen Rahmen.

So berechnen Sie den Überstundenzuschlag

Vier Schritte — der Rechner oben erledigt sie beim Tippen.

  1. Beginnen Sie beim Stundenlohn. Bei einem Monatsgehalt: Monatsbrutto geteilt durch die vertragliche Monatsstundenzahl (z. B. 173,33 bei einer 40-Stunden-Woche) — das ist der Lohn, auf den der Zuschlag kommt.

  2. Halbieren Sie ihn. Die Hälfte des Stundenlohns ist der Zuschlag: der Teil, den es nur gibt, weil die Stunde eine Überstunde war.

  3. Addieren Sie beides für den Überstundensatz: Lohn + Hälfte = Faktor 1,5. Für Faktor 2 addieren Sie den vollen Stundenlohn.

  4. Mit den Überstunden multiplizieren und die regulären Stunden dazurechnen — fertig ist das Wochenbrutto.

Wann ein Zuschlag fällig wird

Die Rechnung ist einfach; die Frage ist, wann überhaupt ein Zuschlag anfällt. In Deutschland zählen drei Punkte.

Kein gesetzlicher Zuschlag — der Vertrag entscheidet

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die Arbeitszeit, schreibt aber keinen Überstundenzuschlag vor. Ob 25 %, 50 % oder Freizeitausgleich gilt, steht im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag.

Grenzen der Arbeitszeit

Werktäglich sind 8 Stunden erlaubt, verlängerbar auf 10, wenn im Schnitt von sechs Monaten 8 Stunden nicht überschritten werden. Nachtarbeit hat nach § 6 ArbZG Anspruch auf einen angemessenen Zuschlag oder auf freie Tage.

Sonn- und Feiertagszuschläge

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind innerhalb gesetzlicher Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei — der Anspruch selbst entsteht aber wieder aus Tarif oder Vertrag, nicht aus dem Gesetz.

Anderswo sieht es völlig anders aus: In den USA schreibt das Bundesrecht ab 40 Wochenstunden 1,5× vor, in Brasilien mindestens 50 %, in Russland 1,5× für die ersten zwei Stunden und danach 2×.

Faktor 1,5 oder Faktor 2

Gleiches Prinzip, größerer Zuschlag.

1.5×

Faktor 1,5 (50 % Zuschlag)

Die Stunde plus ihre Hälfte. Bei 20,00 € sind das 30,00 €. Der international übliche Überstundensatz.

Faktor 2 (100 % Zuschlag)

Die Stunde doppelt bezahlt: bei 20,00 € pro Stunde also 40,00 €. Hierzulande fast immer eine Tarif- oder Vertragsregel für Feiertage oder besondere Einsätze.

Stellen Sie den Faktor im Rechner um, oder tragen Sie Ihren eigenen ein, wenn Ihr Tarif einen anderen Zuschlag vorsieht.

Wer den Zuschlagsrechner nutzt

Beschäftigte beim Prüfen der Abrechnung

Die Überstundenzeile prüfen, bevor Sie nachfragen: Was hätten die Stunden bringen müssen, und wie viel davon ist Zuschlag?

Führungskräfte bei der Freigabe

Sehen, was eine zusätzliche Schicht kostet, bevor sie genehmigt wird — der Zuschlag ist der Teil, den eine bessere Planung spart.

Personalabteilung und Lohnbuchhaltung

Einen Stundenlohn in den Zuschlagssatz umrechnen — für jeden Faktor, den Ihre Vereinbarungen vorsehen.

Schichtkräfte bei der Wochenplanung

Ausrechnen, was zwei zusätzliche Schichten bringen, bevor Sie zusagen.

Die Überstundenzeile ist nur so gut wie die erfassten Stunden

WebWork erfasst Beginn, Pausen und Überstunden automatisch — so entsprechen die Stunden in der Abrechnung den tatsächlich gearbeiteten.

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Vom Satz zur Zeiterfassung

Der Satz ist eine Multiplikation; schwierig ist zu wissen, welche Stunden die Grenze überschritten haben. WebWork zeichnet die Woche laufend auf und markiert die Stunden darüber — so macht die Erfassung der Arbeitsstunden aus Schichten einen Nachweis, mit dem die Lohnbuchhaltung arbeiten kann.

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Überstunden, die belegt sind statt geschätzt

Ein Rechner beziffert die Stunde. WebWork erfasst die Stunde selbst.

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Stundenzettel, die sich aus der erfassten Zeit selbst füllen — mit Freigaben, Korrekturen und Export für die Lohnabrechnung.

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Erfasste Stunden werden zu abrechnungsfertigen Summen — mit Stundensätzen, Überstunden und Zahlungen.

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Stunden, Anwesenheit und Auslastung Ihres Teams in einem Dashboard — von kleinen Teams bis zu ganzen Abteilungen.

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Überstundenzuschlag – häufige Fragen

Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit 1,5. Bei 20,00 € pro Stunde sind das 30,00 € — Ihr Lohn plus 10,00 €. Für die Summe mit der Zahl der Überstunden multiplizieren: acht Überstunden zu 20,00 € ergeben 240,00 €.
30,00 € pro Stunde. Der Zuschlag beträgt 10,00 €, jede Überstunde bringt also 10,00 € mehr als eine reguläre. Zehn davon ergeben allein 100,00 € Zuschlag.
Jede zuschlagspflichtige Stunde wird mit dem Anderthalbfachen vergütet: die Stunde selbst plus eine halbe Stunde als Zuschlag. Bei 100 % wird die Stunde doppelt bezahlt.
Nicht automatisch. Das Arbeitszeitgesetz regelt Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten, aber keinen Zuschlag. Der Anspruch kommt aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag; ohne Regelung bleibt es bei der normalen Vergütung oder bei Freizeitausgleich. Eine Ausnahme ist die Nachtarbeit: § 6 ArbZG gibt Anspruch auf einen angemessenen Zuschlag oder auf bezahlte freie Tage.
Bei 20,00 € pro Stunde und Faktor 1,5 sind das 240,00 €, davon 80,00 € Zuschlag. Das Muster gilt für jede Stundenzahl: den Satz von 30,00 € mit den Stunden multiplizieren.
Nein. Sie sind normaler steuer- und beitragspflichtiger Lohn. Ein Monat mit vielen Überstunden kann durch die Monatstabelle vorübergehend höher belastet wirken, das gleicht sich aber über das Jahr aus. Steuerfrei sind nur bestimmte Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge im gesetzlichen Rahmen.
Monatsbrutto geteilt durch die vertragliche Monatsstundenzahl. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das rund 173,33 Stunden im Monat (40 × 52 ÷ 12). Das Ergebnis ist der Stundenlohn, auf den der Zuschlag angewendet wird.
Das hängt von der Regelung ab. Viele Tarifverträge berechnen den Zuschlag nur auf den Grundlohn, andere auf den Lohn inklusive fester Zulagen. Prüfen Sie Ihre Vereinbarung und tragen Sie hier den Stundenlohn ein, der laut Regelung die Basis bildet.
Der Multiplikator. Faktor 1,5 zahlt das Anderthalbfache, Faktor 2 das Doppelte. In Deutschland ergeben sich beide aus dem Vertrag oder Tarif — gesetzlich vorgeschrieben ist keiner von beiden.
Werktäglich höchstens 10 Stunden Arbeitszeit, und im Schnitt von sechs Monaten dürfen 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Wie viele Überstunden vertraglich verlangt werden können, steht im Arbeitsvertrag; Pauschalklauseln „alle Überstunden sind abgegolten" sind häufig unwirksam.
Ja, das ist in Deutschland sogar der Regelfall, wenn Arbeitsvertrag oder Tarif es vorsehen — meist über ein Arbeitszeitkonto. Ob ausgezahlt oder ausgeglichen wird, richtet sich nach der Vereinbarung, nicht nach dem Gesetz.
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