EU-Gesetz zur Arbeitszeiterfassung: Arbeitsstunden, Compliance & Arbeitgeberpflichten
Das EU-Gesetz zur Arbeitszeiterfassung basiert auf der EU-Arbeitszeitrichtlinie und wurde durch ein wegweisendes Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) im Jahr 2019 im Fall Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) gegen Deutsche Bank SAE gestärkt. Dieses Urteil verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Arbeitgeber objektive, zuverlässige und zugängliche Systeme zur Erfassung der täglichen Arbeitszeiten der Beschäftigten verwenden.
Ziel ist es, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, übermäßige Arbeitszeiten zu verhindern und faire Überstundenvergütung sicherzustellen – sowie den Arbeitsbehörden die Mittel zur Überprüfung der Einhaltung zu geben.
Die Europäische Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) legt grundlegende Arbeitsschutzbestimmungen fest:
48-Stunden-Regel – Maximal durchschnittlich 48 Arbeitsstunden pro Woche (inklusive Überstunden) über einen Bezugszeitraum von bis zu 4 Monaten.
Mindesttägliche Ruhezeit – 11 zusammenhängende Stunden innerhalb von 24 Stunden.
Mindestwöchentliche Ruhezeit – 24 zusammenhängende Stunden alle 7 Tage (plus tägliche Ruhezeit).
Bezahlter Jahresurlaub – Mindestens 4 Wochen pro Jahr.
Besonderer Schutz – Für Nachtarbeit, Schichtarbeit und bestimmte gefährliche Tätigkeiten.
Das EuGH-Urteil von 2019 stellte klar, dass Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, überprüfbare Systeme zur Arbeitszeiterfassung einzusetzen.
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Kernanforderungen des EU-Gesetzes zur Arbeitszeiterfassung
Arbeitgeber müssen:
Beginn- und Endzeiten jedes Arbeitstages erfassen.
Pausen und Ruhezeiten dokumentieren.
Aufzeichnungen für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahren.
Zugriff für Mitarbeiter und Prüfer auf die Zeitdaten sicherstellen.
Aufzeichnungen fälschungssicher und korrekt halten.
Daten gemäß DSGVO behandeln – Arbeitszeitaufzeichnungen gelten als personenbezogene Daten.
Warum Compliance wichtig ist
Die Einhaltung der EU-Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung hilft Arbeitgebern:
Kostspielige Bußgelder nach dem EU-Arbeitsrecht zu vermeiden.
Die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen in europäischen Ländern nachzuweisen.
Streitigkeiten über unbezahlte Überstunden zu verhindern.
Transparenz und Vertrauen in Unternehmensrichtlinien zu fördern.
Nichteinhaltung kann zu Prüfungen, Klagen und Reputationsschäden führen – insbesondere in Ländern mit aktiver Durchsetzung.
Länderspezifische Umsetzung & Strafen
Land
Anforderung
Aufbewahrungsfrist
Strafen (Beispiel)
Spanien
Tägliche Erfassung von Beginn- und Endzeiten für alle Mitarbeiter
4 Jahre
Ab ~626 € pro Verstoß
Deutschland
Erfassung aller geleisteten Arbeitsstunden
~2 Jahre
Bis zu 30.000 €
Niederlande
Erfassung von Stunden, Pausen, Urlaub; Ausnahme für Besserverdiener
≥52 Wochen
Bußgelder laut Arbeitsaufsicht
Frankreich
Erfassung der Stunden für Teilzeit und Überstunden
Mit Lohnabrechnung verknüpft
Je nach Verstoß unterschiedlich
Griechenland
Digitale Erfassung über das ERGANI-System
Variiert
Geldbußen + Nachzahlung
Vereinigtes Königreich(Nicht-EU)
Aufzeichnungen zum Nachweis der Einhaltung der Arbeitszeit
≥2 Jahre
Strafen bei Verstößen
Überstunden und die 48-Stunden-Regel
Die Richtlinie begrenzt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden einschließlich Überstunden, es sei denn:
Der Arbeitnehmer unterschreibt einen Opt-out (in Ländern, in denen dies zulässig ist).
Der Bezugszeitraum ermöglicht einen Ausgleich der Stunden über mehrere Monate.
Die Arbeitszeiterfassung ist der wichtigste Nachweis zur Einhaltung der Überstundenlimits und zur Dokumentation der Vergütung gemäß nationalem Arbeitsrecht.
DSGVO & Pflichten zur Datenverarbeitung
Da Arbeitszeitaufzeichnungen personenbezogene Daten sind, müssen Arbeitgeber:
Den Zugriff auf autorisiertes Personal beschränken.
Daten sicher speichern (z. B. verschlüsselte Systeme).
Aufzeichnungen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist löschen oder anonymisieren.
Den Mitarbeitern auf Anfrage eine Kopie ihrer Daten bereitstellen.
Compliance-Checkliste für Arbeitgeber
Um die EU-Anforderungen zur Arbeitszeiterfassung zu erfüllen, sollte Ihr System:
Beginn- und Endzeiten sowie Pausen jeder Schicht erfassen.
Sich an länderspezifische Aufbewahrungsfristen anpassen.
Manipulationen und nachträgliche Änderungen verhindern.
Rollenbasierte Zugriffskontrollen bereitstellen.
Exportfähige Berichte für Prüfungen erzeugen.
DSGVO-Anforderungen zum Datenschutz erfüllen.
Wie WebWork bei der Einhaltung hilft
WebWork Time Tracker bietet eine sofort einsetzbare Lösung für das EU-Gesetz zur Arbeitszeiterfassung:
Ob in Spanien, Deutschland, den Niederlanden oder mehreren Ländern – WebWork sorgt dafür, dass Sie jederzeit auditbereit sind.
Fazit
Das EU-Gesetz zur Arbeitszeiterfassung kombiniert EU-weite Vorschriften mit nationaler Durchsetzung. Compliance erfordert daher sowohl ein klares Verständnis der Arbeitszeitrichtlinie als auch die Anpassung an lokale Vorgaben.
Mit WebWork Time Tracker können Sie die Zeiterfassung zentralisieren, alle EU-Compliance-Regeln zur Arbeitszeit erfüllen und Ihr Unternehmen vor teuren Fehlern schützen.
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